ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) Für Rund- und Schulflüge , Prüfertätigkeiten und Vercharterung (Fassung Oktober 2021)

Allgemeine Bestimmungen
  1. Der Vertrag kommt zustande zwischen dem jeweiligen Kunden und Airservice Eisenach GmbH, Klosterstraße 20, 99831 Amt Creuzburg (im Folgenden „Airservice“ genannt).
  2. Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Andere Vereinbarungen werden nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Airservice akzeptiert.
  3. Die AGB gelten nach Abschicken oder Abgabe einer persönlichen oder telefonischen Bestellung durch den Kunden als anerkannt.
  4. Von den hiesigen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt der Airservice nicht an, es sei denn, es liegt seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung vor. Auch wenn der Airservice in Kenntnis von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt, bedeutet dies keine Zustimmung - auch in diesem Fall gelten diese AGB.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung wie auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Airservice.
  6. Die Zahlung über erbrachte Leistungen ist nach Rechnungslegung sofort fällig und nicht abzugsfähig.
  7. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit einsehbar unter: https://airservice-eisenach.de/index.php/preise
  8. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
  9. Personenbezogene Daten des Kunden werden vom Airservice grundsätzlich nur insoweit erhoben, als sie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Airservice verpflichtet sich, personenbezogene Daten entsprechend der Datenschutzgrundverordnung sowie dem geltenden Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten, vertraulich zu behandeln und diese Daten weder außerhalb der Zweckbestimmung des jeweiligen Vertrages zu verarbeiten noch Dritten bekanntzugeben. Die Mitarbeiter des Airservice werden unter Verweis auf die geltenden Bußgeld- und Strafvorschriften gemäß § 53 BDSG verpflichtet. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Homepage zu entnehmen: https://airservice-eisenach.de/index.php/datenschutz
  10. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
  11. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Airservice und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien untereinander maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  12. Airservice behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Der Kunde wird bei Änderungen nichtwesentlicher Bestandteile der hiesigen AGB schriftlich informiert. Die Änderungen werden Vertragsbestandteil und gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nicht schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird im Mitteilungsschreiben gesondert hingewiesen. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Widerspricht der Kunde einer Änderung, behält sich der Airservice vor, von einer Fortführung des Vertragsverhältnisses Abstand zu nehmen.
  13. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr, oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile der Klauseln in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
  14. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit zulässig, 99817 Eisenach.
Bestellungen
  1. Die Bestellung ist bindend. Auftragnehmer und Vertragspartner für die Bestellung ist der Airservice.
  2. Gutscheine besitzen eine Gültigkeit von 2 Jahren und können kostenfrei auf eine andere Person übertragen werden. In diesem Fall muss der Gutschein dem neuen Inhaber ausgehändigt werden.
Rundflüge
  1. Mindestalter: 8 Jahre und unter 18-Jahrige nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
  2. Körpergröße max. 1,95m und Körpergewicht max. 100kg.
  3. Normale Bewegungsfähigkeit sowie körperliche und geistige Gesundheit.
  4. Mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung entsteht ein Beförderungsvertrag zwischen dem Airservice und dem Kunden und endet mit dessen Erfüllung.
  5. Der Kunde ist für die Abstimmung des Flugtermins zuständig.
  6. Die Rundflüge starten, soweit nichts anderes vereinbart ist, vom Flugplatz Eisenach – Kindel (EDGE).
  7. Sollte der Rundflug seitens Airservice nicht stattfinden können, so wird der Kunde in geeigneter Form informiert.
  8. Auch bei nicht geeignetem Wetter oder sonstigen Einflüssen, die eine sichere Flugdurchführung gefährden, kann der Rundflugpilot den Flug kurzfristig absagen. In diesen Fällen wird der Rundflugtermin, in Absprache mit dem Kunden, auf einen anderen Tag verlegt.
  9. Mit Erwerb eines Rundfluggutscheines erhält der Kunde den Anspruch auf eine einmalige Beförderung mit einem Tragschrauber des Airservice mit der entsprechend gebuchten Flugdauer.
  10. Sollten Gründe, die nicht in der Verantwortung des Airservice liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen, so gilt der Flug ab 75% der gebuchten Flugdauer als vertragsmäßig durchgeführt.
  11. Die Bezahlung eines ausgegebenen Rundfluggutscheines hat spätestens vor dem Rundflug zu erfolgen.
  12. Sollte der Kunde gesundheitliche Probleme haben, die eine sichere Durchführung des Fluges gefährden, ist er verpflichtet, dieses vor Antritt des Fluges dem Rundflugpiloten mitzuteilen. Besonders bei Problemen im Bereich Herz, Kreislauf und Lunge (z. B. Asthma) etc. sollte der Kunde vorher einen Arzt fragen, ob er einem Rundflug im Tragschrauber zustimmt und als risikolos bewertet. Das gesundheitliche Risiko obliegt dem Kunden. Für eventuelle Zwischenfälle beim Kunden, aus gesundheitlichen Gründen, übernimmt Airservice keine Haftung.
  13. Airservice behält sich das Recht vor, den Rundflug aus Sicherheitsgründen nicht durchzuführen, sollte er den Kunden dafür nicht als geeignet halten. Für diesen Fall wird dem Kunden die volle Gebühr für den Rundflug ersetzt.
  14. Der Kunde hat sich unbedingt an die Anweisungen des Piloten zu halten. Für Beschädigungen am Tragschrauber, die auf ein, auch nur leicht fahrlässiges, Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, haftet er in vollem Umfang.
  15. Eine Haftung für Foto- und Filmgeräte sowie Brillen wird nicht übernommen. Bei der Mitnahme ist der Kunde selbst für die sichere Verwahrung während des gesamten Fluges verantwortlich. Alle mitgeführten Geräte müssen durch eine Schlaufe o. ä. so gesichert sein, dass Lösen und Herabfallen nicht möglich sind.
  16. Kann der Kunde aus wichtigen und nachvollziehbaren Gründen den Rundflug zum vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist er verpflichtet, dies dem Airservice mindestens 72 Stunden vorher anzuzeigen. Es kann dann ein neuer Termin vereinbart werden.
  17. Sollte ein Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheinen, obliegt es dem Airservice, ob der Gutschein verfällt oder ein neuer Termin vereinbart wird.
Prüfertätigkeiten
  1. Mit der mündlichen oder schriftlichen Beauftragung entsteht eine Prüfbeauftragung zwischen Airservice und dem Kunden und endet mit der Anerkennung der eingereichten Prüfungsdokumente durch den zuständigen Verband.
  2. Mit Prüfbeauftragung sichert Airservice die Durchführung einer Prüfung gem. der gültigen Prüfordnung am Luftsportgerät des Kunden zu. Sie sichert nicht das Bestehen der Prüfung zu.
  3. Mit Übersendung der Prüfungsdokumente durch den Airservice an den zuständigen Verband gilt die Prüfung als vertragsmäßig durchgeführt.
  4. Der Kunde hat dem Prüfer alle, zur Vertragserfüllung notwendigen Dokumente, Informationen sowie das zu prüfende Luftsportgerät zur Verfügung zu stellen.
  5. Als Durchführungsort der Prüfung wird der, im Vorfeld, mündlich oder schriftlich festgelegte Ort festgelegt.
  6. Nimmt der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahr, kann Airservice die Kosten der An- und Abfahrt sowie die Zeit der Fahrten in Rechnung stellen.
Flugschule
  1. Die Ausbildung beginnt mit dem unterzeichneten Ausbildungsvertrag.
  2. Der Flugschüler hat alle notwendigen Dokumente (z.B.: Personalausweis, Medical…) auf Verlangen dem Airservice vorzulegen
  3. Flugschüler unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis beider Sorgeberechtigten.
  4. Der Flugschüler hat vor dem ersten Alleinflug einen Chartervertrag zu unterzeichnen.
  5. Airservice ist in keinem Fall verpflichtet, ein Ersatzluftfahrzeug gleichen oder ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.
Vercharterung
  1. Um mit dem Airservice einen Chartervertrag schließen zu können, ist ein Einweisungsflug (gem. Protokoll) mit dem Ergebnis „Bestanden“ erforderlich.
  2. Ein Chartervertrag entsteht durch beiderseitige Unterzeichnung dessen und endet entweder nach Ablauf, der im Chartervertrag vereinbarten Laufzeit oder mit dessen Kündigung.
  3. Der eigentliche Chartervorgang beginnt mit der Übernahme des Luftfahrzeuges durch den Kunden und endet mit dessen Rückgabe.
  4. Übernahme und Rückgabe des Luftfahrzeuges müssen im Übergabeprotokoll dokumentiert und von beiden Seiten unterzeichnet sein.
  5. Airservice ist in keinem Fall verpflichtet, ein Ersatzluftfahrzeug gleichen oder ähnlichen Typs zur Verfügung zu stellen.
  6. Der Kunde hat gegenüber Airservice jederzeit alle erforderlichen Dokumente (z.B.: Lizenz, Medical, Flugbuch…) und Informationen, die die rechtmäßige Nutzung des Luftfahrzeuges belegen auf Verlangen vorzulegen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

 

(Fassung Oktober 2021)

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Kontakt

(+49) 172-1904194

contact@airservice-eisenach.de

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