Der Weg zu deiner Tragschrauber - Lizenz

Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung
Um mit der Ausbildung zur Tragschrauber-Lizenz beginnen zu können, muss der Bewerber mindestens 16 Jahre alt sein. Bei Minderjährigen hat eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzuliegen. Die Lizenz an sich kann mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgestellt werden. Weiterhin muss ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis, sowie ein gültiger Personalausweis, zu Ausbildungsbeginn, vorgelegt werden.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung splittet sich in einen theoretischen und in einen praktischen Teil. Die theoretische Ausbildung umfasst die sieben Fachbereiche Luftrecht, Meteorologie, Navigation, Aerodynamik, Verhalten in besonderen Fällen, mensch- liches Leistungsvermögen und Technik. Am Ende der theoretischen Ausbildung (mindestens 60 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) steht die theoretische Prüfung, welche im Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt wird. Während der praktischen Ausbildung werden mindestens 30 Flugstunden absolviert, davon mindestens fünf Stunden im Alleinflug. Nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung und der erfolgreichen Durchführung der praktischen Ausbildung steht am Ende die Durchführung der praktischen Prüfung an. Danach kann die Tragschrauber-Lizenz beim DULV oder beim DAeC beantragt werden.
Dauer der Ausbildung
Die gesamte Ausbildungsdauer richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen Fähigkeiten des Flugschülers und nach dessen zeitlichen Möglichkeiten. Als Flugschule werden wir alles daran setzen, uns so gut wie möglich auf die individu- ellen Vorgaben unserer Flugschüler einzustellen und passen die Ausbildung entsprechend an diese Gegebenheiten an.
Erfahre nun das Gefühl der Freiheit in drei Dimensionen. „Schnupper rein“ und lerne bei deinem Schnupperflug den Tragschrauber und den Fluglehrer kennen.